IT-Konzepthaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der IT Konzepthaus GmbH, Gartenstraße 29a, 78462 Konstanz
(nachfolgend „Auftragnehmer“)

  1. Geltung der Bedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Bereich IT-Dienstleistungen und Hosting.
1.2 Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Beratung, IT-Betreuung, Softwarelösungen, Hosting, Domainregistrierung und technischen Support.
2.2 Hosting-Leistungen erfolgen auf Server-Infrastruktur der linevast GmbH. Der Auftragnehmer gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99 % pro Kalenderjahr, ausgenommen Wartungsfenster, höhere Gewalt und technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs.
2.3 Wartungsarbeiten erfolgen möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten und werden vorab angekündigt.
2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Grenzen:

  • Webspace/E-Mail: nur für gewöhnlichen Gebrauch (z. B. keine Backup- oder Massen-Archivierung)
  • IP-Adressen: keine Garantie für feste Zuweisung
  • Domains: Registrierung erfolgt im Namen des Kunden über linevast oder die zuständigen Vergabestellen

  1. Mitwirkungspflichten

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Zugänge zu Räumen oder Systemen.
3.2 Verzögert sich ein Projekt durch fehlende Mitwirkung, verschieben sich alle vereinbarten Fristen entsprechend.
3.3 Entstehender Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

  1. Teilrechnungen und Vergütung

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Vertrag.
4.2 Teilrechnungen sind zulässig, z. B. bei Lieferung von Hardware, projektbezogenen Abschnitten oder längeren Projektlaufzeiten.
4.3 Reisekosten, Fahrtkosten und Spesen sind in der pauschalen Vergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
4.4 Rechnungen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen i.H.v. 9 %-Punkten über Basiszinssatz p.a.
  • Mahnkosten pauschal 5 € je Mahnung
  • Rücklastschriftgebühren pauschal 10 €
  • Sperrung von Leistungen bei anhaltendem Verzug
    4.6 Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

  1. Wertsicherung (Indexierungsklausel)

5.1 Bei laufenden Leistungen (z. B. Wartungsverträgen, Supportpauschalen) ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise jährlich zum 01.01. eines Kalenderjahres entsprechend dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Basisjahr 2020 = 100) anzupassen.
5.2 Eine Preiserhöhung ist auf maximal 8 % pro Jahr begrenzt.

  1. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte

6.1 Gelieferte Hardware und Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Die Nutzung erstellter Software, Systeme oder Designs ist erst mit vollständiger Zahlung gestattet.
6.3 Der Auftraggeber erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte nur im vertraglich vereinbarten Umfang.

  1. Haftungsausschluss für Kundenvorgaben

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Mängel, die auf unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben, Daten oder Konzepte des Auftraggebers zurückzuführen sind, sofern keine ausdrückliche Prüfung vereinbart wurde.

  1. Leistungsunterbrechungen durch Dritte

Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Beeinträchtigungen, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden – z. B. durch Stromausfälle, Angriffe auf Rechenzentren, Provider-Störungen oder Naturkatastrophen.

  1. Abnahme und Mängelrüge

9.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vereinbarten Leistung verpflichtet.
9.2 Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe, gilt die Abnahme als erfolgt (Abnahmefiktion).
9.3 Etwaige Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen, andernfalls gelten sie als genehmigt.

  1. Vertragsstörungen & Kündigung

10.1 Bei Zahlungsverzug, grober Pflichtverletzung, Annahmeverzug oder Insolvenz des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
10.2 Nach Vertragsende ist jede Nutzung der bereitgestellten Systeme, Software oder Infrastruktur untersagt.
10.3 Bei Verstößen erfolgt sofortige Sperrung. Es wird eine Vertragsstrafe von 5.000€ je Verstoß vereinbart.

  1. Geheimhaltung & Referenznennung

11.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht offenkundigen Informationen.
11.2 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz benennen (z. B. Logo, Projektname).

  1. Support & Reaktionszeiten

Supportzeiten, Reaktionszeiten und Eskalationslevel gelten nur, wenn diese in einem separaten Wartungsvertrag geregelt sind.

  1. Auftragsverarbeitung (DSGVO)

13.1 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
13.2 Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Erhebung und Übermittlung verantwortlich.

  1. Änderungen dieser AGB

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen zu ändern.
Der Auftraggeber wird mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht wird ausdrücklich hingewiesen.

  1. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
15.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Ganzheitlich. Nachhaltig. Skalierbar.

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